Die Rürup-Rente gilt als „kleine Schwester der Riester-Rente“ und soll die private Altersvorsorge der Deutschen verbessern. Im Vergleich zu Riesterverträge erweist sich die Rürup-Rente allerdings als Ladenhüter. Die Zielgruppe der Basis-Rente ist zudem sehr klein.
Was ist die Rürup-Rente?
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Rürup-Rente?
- Wer kann die Rürup-Rente nutzen?
- Welche Unterschiede gibt es zwischen Rürup und Riester-Rente?
- Wie läuft die steuerliche Begünstigung ab?
- Was ist, wenn der Versicherungsnehmer vor der Auszahlungsphase verstirbt?
- Für wen lohnt sich Rürup?
- Tipps für den Rürup-Vertrag
- Kritik an Rürup
- Fazit:
Die Rürup-Rente ist neben der betrieblichen Altersversorgung, der Riester-Rente und herkömmlichen privaten Rentenversicherungen eine weitere Möglichkeit, sich im Alter abzusichern. Sie wird steuerlich begünstigt und wurde 2005 in Deutschland eingeführt. Im Gegensatz zur Riester-Rente erhalten Versicherte keine Zuschüsse, sondern lediglich steuerliche Vergünstigungen. Ziel war die Gleichstellung von Deutschen, die nicht in obligatorischen Systemen wie der gesetzlichen Rente oder der Betriebsrente abgesichert sind.
Ausgezahlt wird die Rürup-Rente ausschließlich ratenweise. Zudem darf die Auszahlung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen, wenn der Vertrag nach 2011 abgeschlossen wurde.
Die Rürup-Rente kann derzeit in drei verschiedenen Versionen genutzt werden:
- Konventionelle Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Als Fondssparplan
Dabei haben alle Varianten unterschiedliche Vor- und Nachteile. Während die fondsgebundene Rentenversicherung prinzipiell mehr Renditechancen aufweist, ist sie leider auch verhältnismäßig teuer. Nutzer müssen regelmäßig Ausgabeaufschläge und anderen fondsspezifische Gebühren zahlen, die zusammen mit hohen Gebühren und Verwaltungskosten die Rentenversicherung eher unvorteilhaft gestalten kann. Bei der konventionellen Rentenversicherung sind die Beiträge sicherer angelegt, allerdings sind auch hier die Aktienkauf Kosten relativ hoch und die Rendite ist geringer. Für viele kann sich ein Fondssparplan als Alternative anbieten, allerdings besteht auch hier das Risiko, dass die Rendite geringer ist als bei einer Rentenversicherung.

Ein ETF als Alternative zur staatlichen Rente
Wer kann die Rürup-Rente nutzen?
Im Gegensatz zur Riester-Rente steht die Rürup-Rente fast allen Deutschen offen. Eine Förderberechtigung erhalten alle Einkommensteuerpflichtigen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Beschäftigungsstatus ist also egal. Nicht nur Arbeitnehmer und Beamte, auch Selbstständige, Freiberufler und sogar Senioren können die Versicherung abschließen.
Es ist zudem möglich, eine Riester-Rente abzuschließen und zusätzlich auch eine Rürup-Rente zu beantragen. Es ist allerdings nicht möglich, von beiden Verträgen zu profitieren. Es kann jedoch für Versicherte, die häufig zwischen Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit wechseln durchaus sinnvoll sein, beide Vorsorgearten zu nutzen und je nach Bedarf zu wechseln. Auch die „Huckepack“-Lösung bei der Riesterrente, bei der Ehepartner ebenfalls trotz Selbstständigkeit eine Riester-Versicherung abschließen können, kann eine geeignete Alternative sein.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Rürup und Riester-Rente?
Die Rürup und die Riester-Rente unterscheiden sich in wesentlichen Punkten:
- Die Riester-Rente kann nur von Rentenversicherungspflichtigen in Anspruch genommen werden, was auf viele Freiberufler und Selbstständige nicht zutrifft.
- Bei Rürup wird der Zuschuss in Form einer Steuerbefreiung gewährt, bei der Riester-Rente handelt es sich um Zulagen.
- Bei der Riesterrente besteht Kapitalwahlrecht. Die Basisrente wird immer in monatlichen Raten gezahlt. Die Riesterrente kann auch zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum genutzt werden. Zudem können bis zu 30 % des Kapitals zur freien Verwendung zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden.
- Ein Übertrag im Todesfall ist im Rahmen der Rürup-Rente nur über einen Zusatzvertrag möglich, der die Altersrente mindert. Bei Ehepartner und Lebenspartnern ist dies bei der Riester-Rente ohne Zusatzvertrag möglich, der nur bei Kindern erforderlich ist.
Grundsätzlich gilt die Riester-Rente für die meisten Versicherten und auch Experten als besser. Im Vergleich zur Riester-Rente fristet die Basisrente eher ein Schattendasein. Wirklich lohnenswert ist sie nur bei einer hohen Steuerbelastung.
Wie läuft die steuerliche Begünstigung ab?
Die steuerliche Behandlung wird in zwei Phasen gegliedert. Zum einen gibt es die Ansparphase.
- In diesem Zeitrahmen können die Beiträge zur Rürup-verträgen als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Allerdings werden vom Höchstbetragskontingent auch die steuerfreien Arbeitgeberanteile abgezogen.
- Der Prozentsatz der entrichteten Beiträgt begann im Jahr 2005 bei 60 % und steigt seitdem jährlich um zwei Prozent an. Im Jahr 2025 wird er 100 % erreicht haben.
- Der abzugsfähige Höchstbetrag betrug bis 2014 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei gemeinschaftlich veranlagten Verheirateten. Seitdem ist er an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt. Für 2015 lag er für Ledige bereits bei 22.172 Euro.
In der Rentenphase können Rürup-Versicherte ebenfalls von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Die steuerliche Behandlung entspricht der gesetzlichen Rentenversicherung. Der steuerfreie Anteil wird dabei zu Beginn nachdem Kohortenprinzip der Rentenphase festgelegt und lebenslang festgeschrieben. Je später der Rentenbeginn ist, umso höher ist der Prozentsatz der Rente, der versteuert werden muss. Die Besteuerung der Rente steigt um jährlich 2-Porzentpunkte an, bis 2050 die Leistungen dauerhaft voll zu versteuern sind.
Was ist, wenn der Versicherungsnehmer vor der Auszahlungsphase verstirbt?
Das Vorgehen im Todesfall unterscheidet sich je nach Phase und Versicherungsvertrag.
Stirbt der Versicherungsnehmer in der Ansparungsphase und hat sich nicht zusätzlich abgesichert, verfällt das Vermögen wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch. Wünscht der Kunde dies nicht, kann er dies zulasten seiner späteren Versicherungsprämie auch folgendermaßen regeln:
- Der Versicherungsvertrag kann eine Hinterbliebenenrente in vorher bestimmter Höhe beinhalten.
- Das angesparte Vermögen kann auch für eine Hinterbliebenenrente verwendet werden, die jedoch nicht immer über den eigentlichen Rentenbeginn hinaus reichen.
- Er kann die Beitragsrückerstattung im Todesfall vor Rentenbeginn beinhalten.
Verstirbt der Versicherte in der Rentenphase, verfällt das eingezahlte Kapital üblicherweise. Nur wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde, kann diese Rente in eine Hinterbliebenenrente umgewandelt werden. Hierbei gibt es unterschiedliche Regelungen, die von Anbieter zu Anbieter variieren.
Für wen lohnt sich Rürup?
Rürup lohnt sich vor allem für Besserverdiener mit einer hohen Steuerlast. Der Versicherte kann seine Aufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Möglich ist dies seit 2006 sogar ab dem ersten Euro.
Dennoch ist die Basisrente vor allem für Freiberufler und Selbstständige attraktiv. Dies liegt vor allem daran, dass sie keine Förderungen über die Riester-Rente erhalten können und die Rürup-Rente somit die einzige Möglichkeit ist, staatliche Zuschüsse bei der Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Bei jungen Gutverdienern lohnt sich die Versicherung allerdings in der Regel dennoch nicht. Vor allem ältere Beitragszahler können mit Rürup eine zufriedenstellende Rendite erzielen.
Allerdings lohnt sich die Rürup-Rente in vielen Fällen für die Versicherten dennoch nicht. Grund dafür ist vor allem, dass die angebotenen Finanzprodukte – wie auch bei der Riesterrente- relativ kostenintensiv sind. Die Öko-Test hat 2008 berechnet, dass ein Kunde zwischen 84,4 und 109 Jahre alt werden muss, um eine Verzinsung von 4,45 Prozent zu erreichen.
Lohnenswert ist Rürup vor allem dann, wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Selbstständigen/Freiberufler handelt, der davon ausgehen kann, dauerhaft gut zu verdienen. Dann lassen sich zufriedenstellende Angebote finden, die aufgrund der steuerlichen Behandlung gegenüber herkömmlichen Produkten vorzuziehen sind. Eine gute Gesundheit ist ein weiterer Faktor, der darüber entscheidet, ob sich eine Versicherung lohnt oder nicht. Bei Fondspolicen ist zudem Finanzwissen und eine rechtzeitige Umschichtung in risikoärmere Fonds empfehlenswert, um eine gute Rendite zum Rentenbeginn erzielen zu können.
Wer sich für eine Rürup-Rente entscheidet, muss also trotz der staatlichen Förderung besonders auf die Gebühren und Kosten achten, die der jeweilige Anbieter veranschlagt. Es ist zudem empfehlenswert, selbst durchzurechnen, ab welchem Alter sich die Rente lohnen kann. Bei vielen Versicherern ist die Rente nicht einmal ansatzweise über der Inflationsrate.
Tipps für den Rürup-Vertrag
Interessenten sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Konditionen der verschiedenen Rürup-Verträge sehr unterschiedlich sein können. In einem ersten Schritt sollten sie deswegen entscheiden, ob sie einen Garantiezins möchten oder nicht. Eine Beitragsgarantie sorgt dafür, dass die Einzahlungen in jedem Fall erhalten bleiben und für die Rente genutzt werden können. Ohne Garantie sind hingegen die Renditechancen größer, während auch das Verlustrisiko steigt.
Bei Fondspolicen können Versicherungsnehmer die Fonds selbst auswählen. Wer ohnehin in Fonds investieren möchte, ist deswegen mit Fondspolicen gut bedient. Bei Fondssparplänen ist dies nicht möglich, andererseits können Interessenten zu Beginn der Rentenphase einen anderen Versicherer auswählen, als den von der Fondsgesellschaft empfohlenen.
Bei der Höhe der Versicherung sollte zudem unbedingt ein Sicherheitspuffer einkalkuliert werden. Auch wenn Kunden die vereinbarte Summe nicht mehr bedienen können und deswegen den Vertrag ruhend stellen, dürfen Versicherer weiterhin Verwaltungskosten abbuchen. Auf diese Weise kann das Kapital deutlich schrumpfen. Eine Kündigung ist nicht möglich.
Kritik an Rürup
Auch die Rurüp-Rente wird nicht uneingeschränkt positiv aufgenommen. Die Steuerbegünstigung wirkt dabei auf dem ersten Blick attraktiver, als sie tatsächlich ist. Während ein Großteil der Rente später versteuert werden muss, sind die Beiträge nur teilweise absetzbar. Je geringer die Steuerersparnis in der Ansparphase ist, umso geringer ist die Rendite. Bei geringem Einkommen in der Ansparphase und spät einsetzender Rentenphase kann sich auf diese Weise sogar ein negativer Steuereffekt ergeben, bei dem die Versicherten für die erhaltenen Renten mehr Steuern zahlen als sie zuvor eigespart haben.
Ein weiterer Kritikpunkt ist mit der Riesterrente deckungsgleich: Beide Arten der Altersvorsorge sind unflexibel. Es gibt bei der Rürup-Rente keine Möglichkeit der Kündigung, Provisionen und Gebühren erhalten die Versicherungen jedoch weiterhin. Vor allem in den ersten Jahren sind die Kosten hoch und werden nach und nach abgezogen. Dies kann gerade für Selbstständige und Freiberufler mit unstetigem Einkommen zu einem großen Problem werden. Wer sich am Anfang zu viel zumutet oder die finanziellen Möglichkeiten der Folgejahre überschätzt, kann auf diese Weise viel Geld verlieren.
Fazit:
Die Rürup-Rente ist eigentlich nur für gutverdienende Selbstständige mittleren bis fortgeschrittenen Alters überhaupt empfehlenswert. Diese Art der privaten Altersvorsorge krankt vor allem an der mangelnden Flexibilität und der Nachbesteuerung, die den Vorteil für Geringverdiener sogar auffressen kann. Da ein Rürup-Vertrag nicht gekündigt werden kann, jedoch dauerhaft Kosten verursacht, sollten sich Interessenten einen Abschluss genau überlegen und bei der Versicherungssumme vorsichtig kalkulieren.